60 Einzelgebiete,
C. Deutschland als Staatengebilde.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79).
Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag.
Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist
der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt
Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen.
Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen
durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt
werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus.
Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler.
Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats-
wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland
durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be-
steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich
geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den
Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung
erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das
Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat.
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des
Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere
ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und
Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen.
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und
die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte.
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß-
Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer
konstitutionellen Verfassung.
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen
und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be-
völkerung (sog. Matrikularbeiträge).
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ftarl der Grotze.
29
Hof, vor allen den ehrwürdigen Angelsachsen Alkuin. Er gründete Schulen, unter denen die Aachener Hochschule, wo neben den zukünftigen Geistlichen auch Laien Unterricht erhielten, die vornehmste war. Auch schuf er einen gelehrten Verein, eine Akademie, die sich mit der Wissenschaft und Dichtkunst des Altertums beschäftigte. Denn die Literatur des Altertums war es, die man bewunderte und zu verstehen suchte, um sich eine tiefere Bildung zu verschaffen; antike Schriftsteller ließ der König abschreiben und die Handschriften mit köstlichen Malereien verzieren. Auch die Anfänge der Baukunst suchte er in Germanien, wo man bisher von Holz baute und selbst die Kirchen meist Holzhäuser waren, einzubürgern.
Ihm verdankt zumal das Münster in Aachen, zu dessen Bau er römische Säulen und andere Bauteile aus Italien herbeiführen ließ, seinen Ursprung.
§ 30. Das Lehnswesen. Auf einem Gebiete hat dieser gewaltige Monarch, der mit so viel Treue und so scharfer Einsicht über seinem Reiche waltete, eine verhängnisvolle Entwickelung nicht aufhalten können.
Wir haben schon gesehen, daß es bei den Franken einen Stand mächtiger, reicher Grundherren gab. die ausgedehnten Besitz an Land und Leuten Tie srund-hatten und aus ihren Hörigen ganze Heere aufzustellen vermochten. Um 'mcn‘ nun diese Grundherren sich untertan zu machen und ihre Beihilfe für die Verteidigung des Reiches zu gewinnen, hatten schon Karls Vorgänger,
Karl Martell und Pippin, folgendes Mittel angewandt: sie hatten Grundstücke ausgeteilt, nicht als Eigentum, sondern als Lehen (d. H. leih-Lehnswesen, weise), und dafür von den Geliehenen, ihren Vasallen, einen Eid verlangt, wodurch sie sich verpflichteten, ihrem Lehnsherrn treu und gehorsam zu sein und ihm im Kampfe mit einem bewaffneten und berittenen Gefolge zur Seite zu stehen. Diese reisigen Vasallen aber wurden bald Reiterheere. der wichtigste Teil des Heeres; während bisher die Germanen meist zu Fuß gefochten hatten, kam jetzt die Zeit der Reiterheere.
Bei dieser Entwickelung fiel ein zweiter Umstand schwer ins Gewicht: Hörigkeit daß nämlich den freien Bauern die Last des Kriegsdienstes immer schwerer Bauern, wurde. Denn bald zog das fränkische Aufgebot über die Pyrenäen, bald nach der Elbe, bald die Donau abwärts gegen die Awaren; der einzelne Mann aber mußte sich selbst ausrüsten und verpflegen; das empfand mancher als einen schweren Druck, unter dem er verarmte. So kam es, daß viele Bauern sich der Kriegspflicht und anderen Pflichten, die ihnen der Staat auferlegte, zu entziehen wünschten; mancher suchte auch Schutz gegen die Übergriffe mächtiger Nachbarn. Und so verzichteten sie denn in großer Anzahl auf ihre Freiheit, begaben sich als halbfreie, hörige Leute in den Dienst eines
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Extrahierte Personennamen: Karls_Vorgänger Karls Karl_Martell Karl Pippin
48
Die deutsche Kaiserzeit 919—1250.
Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten.
1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht.
Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser.
Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche
Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor.
Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns-
wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte.
Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war
die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.
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62
Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260.
mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden.
Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte.
Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf.
Deittschland im dreizehnten Jahrhundert.
Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das
tücf Clt
Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten.
Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem
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Extrahierte Personennamen: Suleiman Napoleon Philipp Karls
20
Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919.
Etzel. Sie preist Dietrich von Bern als eine echt deutsche Gestalt, stark und tapfer, versöhnlich und edel, treu und zuverlässig. Sie erzählt von Walter von Aquitanien, der mit seiner Braut Hildegunde aus dem Hunnenlande in die Heimat flieht, und von seinen Kämpfen am Wasgenstein. Sie berichtet von Gudruns Gefangenschaft in der Normannenburg am Meeresgestade und von ihrer Befreiung. Erhalten ist uns aus jener Zeit nur ein Bruchstück des Hildebrandsliedes, dessen Gegenstand ein Kamps zwischen Hildebrand und seinem unerkannten Sohne Hadubrand ist.
Die politischen Zustände und die Kulturverhältnisse von Westeuropa waren durch die Völkerwanderung vollständig umgewandelt worden. Noch erinnerten freilich tausend Spuren an die vorangegangenen Jahrhunderte.
Römische Römische Sitten und Unsitten, römisches Hausgerät, mancherlei römische
01kunstfertigkeit, auch römischer Luxus hatten vielfach Eingang gefunden. Die
Sprache, in der die staatlichen Urkunden ausgefertigt, in der die Gesetze
ausgeschrieben wurden, in der man Briefe schrieb und geschichtliche Werke
versagte, deren sich die Kirche bediente, war die römische. Auch das
Christentum, das wertvollste Gut, welches die Germanen in jenen Zeiten überkommen hatten, verdankte man den Römern. Aber das Christentum erschien bei den roheren Germanen in andrer Gestalt als bei den städtisch verfeinerten Römern; erst nach einer Zeit furchtbarer Verwilderung, in der selbst die Diener der Kirche oft ihre geistlichen Pflichten vergaßen, konnte es die Herzen der Germanen erfassen und ihnen- die Lehren der Demut und Selbstverleugnung näher bringen. Die Kultur war zurückgegangen; die Römerstädte verfielen, die einst vom Verkehr der Kaufleute belebten Straßen verödeten. Höhere Bildung fand man selten; selbst viele Bischöfe konnten nicht lesen. Die Kunst fand wenig Pflege; was man an kostbaren Waffen, Gewändern, Geräten brauchte, mußte man sich meist aus dem Auslande, aus dem oströmischen Reiche kommen lassen.
Fräuiische § 20. Wirtschaft, Stände und Staat der Franken. Das Franken-8uftönbe- land hatte das Aussehen eines großen Bauernlandes. Der Ackerbau war neben der Viehzucht die wichtigste, fast die einzige Quelle des Erwerbs. Die Ackerflur war nun aufgeteilt, das Privateigentum an Grund und Boden eingeführt worden. Auch war man eifrig bemüht, den Urwald zu roden und auf Waldesboden neue Äcker anzulegen. Auf eigenem Hof saß, wenig-Diebauern, stens in weiten Gegenden Austrasiens, der fränkische Bauer. Er war ein wehrhafter Mann, der dem Könige und seinen Beamten zur Heeresfolge verpflichtet war und den die Feldzüge des Königs oft in weite Ferne führten; es war ferner ein freier Mann, der sich auch jetzt noch, wie vordem, zu
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24
Teutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919.
jtiüster. Besondere Bedeutung für die weitere Verbreitung des Christentums, überhaupt aber für die Erziehung der Germanen zu höherer Kultur gewannen die Klöster. Wie die ersten Einsiedler (Eremiten), so hat es auch die ersten Mönche in Ägypten gegeben. Im Abendlande gründete der heilige Benediktns im sechsten Jahrhundert ein Kloster auf dem Monte Cassino nördlich von Neapel; nach ihm trägt der Orden der Benediktiner seinen Namen. Die Mönche verpflichteten sich auf die drei Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams.
Nunmehr erwuchsen auch in Deutschland Männer- und Frauen-k löst er in großer Zahl. Jedes war eine kleine Stadt. Den Mittelpunkt bildete die Kirche; eine Mauer umschloß die Zellen der Klosterinsassen, den Speisesaal (Refektorium), die Bibliothek und die Klosterschule. Daneben stand die Wohnung des Abts oder der Äbtissin. Dann gab es Häuser für Kranke, für Gäste, für die unfreien Leute, z. B. die Klosterhandwerker. Viele Klöster haben lange einen segenspendenden Einfluß ausgeübt. Hier wurde Gott in einem stillen, der Andacht und der Demut geweihten Leben verehrt; hier wurden die Wissenschaften gepflegt, die Schriftsteller des Altertums abgeschrieben und so der Nachwelt aufbewahrt, hier die Jugend in den Wissenschaften unterrichtet; Mönche waren es damals, welche die Baukunst ausübten, die Handschriften mit Malereien (Miniaturen) ausschmückten, die heiligen Geräte für den Gottesdienst anfertigten; Mönche endlich wurden durch eifrige Pflege des Ackerbaus und der Gärtnerei, durch Anpflanzung von Wein und Obst, durch Rodung des Waldes und Austrocknung von Sümpfen die Erzieher der Germanen zu einer besseren Bodennutzung.
Karl der Grofzc. 768—814.
Die Gründung des Reiches.
Auf Pippin, den ersten fränkischen König aus dem Hause der Karolinger, folgte sein Sohn Karl, dem die Nachwelt den Beinamen der Große gegeben hat. Er herrschte anfangs gemeinsam mit seinem Bruder Karlmann; als dieser aber nach wenigen Jahren starb, machte er sich, ohne auf seines Bruders unmündige Söhne Rücksicht zu nehmen, zum Alleinherrscher. Er ist eine der mächtigsten und für alle Folgezeit bedeutsamsten Gestalten der deutschen Geschichte, gleich groß als Kriegsmann und als Regent, als Reichsgründer und als Förderer höherer Bildung.
barden^e § 24. Kriege mit beit Langobarden und Sachsen. Schon 772 773-774.'begann Karl einen Krieg gegen die Sachsen. Aber er wurde genötigt
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Grofzc Karl Pippin Karl Karl Karlmann Karlmann Karl
Vorwort.
Das vorliegende Lehrbuch ist eine Bearbeitung der beiden ersten Bände meines „Lehrbuchs der Geschichte für höhere Lehranstalten". Doch ist der Stoff hier und da vermindert, vielerlei für Mädchenschulen entbehrliche Einzelheiten sind fortgelassen, die Darstellung verwickelter politischer und strategischer Verhältnisse beschränkt, das Kulturgeschichtliche hier und da noch vermehrt, das persönliche Element durch Schilderung bedeutender Frauengestalten verstärkt worden.
Im allgemeinen hat sicherlich der geschichtliche Unterricht auf höheren Mädchenschulen dieselben Aufgaben wie auf höheren Knabenschulen: einerseits zu geschichtlichem Verständnis und geschichtlichem Sinn überhaupt den ersten Grund zu legen, andrerseits im besonderen in die Geschichte der Staaten und Nationen, vor allem unsers Staates und unsrer Nation einzuführen, ein erstes politisches Verständnis heranzubilden und zugleich das nationale Empfinden zu pflegen und zu kräftigen. Gewiß ist dabei jede Übersättigung mit Stoff zu vermeiden; es kommt darauf an, die großen Linien der Entwickelung klar hervortreten zu lassen, die Hauptsachen scharf zu charakterisieren und lebensvoll zu schildern und Nebenpfade zu vermeiden. Das Kulturgeschichtliche ferner muß zu seinem Rechte kommen; durch Vorführung geeigneter Einzelzüge aus dem Kulturleben der verschiedenen Zeitalter muß dafür gesorgt werden, daß die Schülerinnen ein Bild bekommen, daß ihre Phantasie angeregt, ihr Anschauungsbedürfnis befriedigt wird. Andrerseits ist zu bedenken, daß ein Übermaß von Stoff hier ebenso schädlich ist wie auf dem Gebiet der politischen Geschichte. Die Menge der kulturgeschichtlichen Einzelheiten darf nicht verwirrend wirken; was über Verfassung, Verwaltung, Volksleben, Sitte, geistiges Leben geboten wird, muß möglichst zu abgeschlossenen Bildern vereinigt werden; der Unterricht muß sich zu bescheiden wissen und die Gefahr des Encyklopädischen, die dieses Unterrichtsfach mehr als andere bedroht, zu vermeiden suchen.
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42
Die deutsche Kailerzeit 919 — 1260.
auf die Geistlichkeit beschränkt. Neben den mönchischen Geschichtschreibern jener Zeit ist auch eine Dichterin zu nennen, die Nonne Hrotswitha zu Gandersheim. Sie besang Kaiser Otto den Großen in einem lateinischen Heldengedicht und schrieb lateinische Dramen religiösen Inhalts. Daß hier und da auch weltliche vornehme Frauen nach höherer Bildung strebten, kann das Beispiel der Herzogin Hadwig von Schwaben beweisen, die auf dem Hohentwiel mit dem jungen St. Galler Mönch Eckehard den Vergil las.
2. Die Zeit der fränkischen (salischen) Kaiser. 1024—1125.
Koma» Ii. 1024-103».
§ 44. Mit Kaiser Heinrich Ii. war „des sächsischen Geschlechtes letzter Königswahl. Zweig" gestorben. Da versammelten sich der Adel und die Bischöfe aller deutschen Stämme mit ihren Mannen, dazu viele Freie in der Ebene des Rheins oberhalb Mainz zur Königswahl. Zwei Vettern, beide Konrad genannt, beide Urenkel Konrads des Roten, des Schwiegersohnes Ottos des Großen, und daher in weiblicher Linie mit den Ottonen verwandt, schienen der Krone am würdigsten; auf den älteren von beiden fiel die Wahl. Er war ein Herrscher von ungewöhnlicher Tatkraft, gerecht, aber stolz, von unbeugsamem Willen; er wurde einer der mächtigsten deutschen Könige. Zuerst trat er eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom zum Kaiser gekrönt.
Mächtig herrschte Konrad in Staat und Kirche. Bischöfe und Äbte ernannte er selbst und pflegte von den Ernannten eine Steuer zu erheben, ein Verfahren, das die Kirche in der Folgezeit als Simonie, d. h. als Verkauf geistlicher Ämter brandmarkte.
Erwerbung Konrad hat die deutsche Herrschaft über Burgund ausgedehnt, dessen Burgunds, letztem König Rudolf ihn zum Erben eingesetzt hatte. Damals wurde die Schweiz, die bis dahin zu Burgund gerechnet wurde, dem Reiche angeschlossen: über die Rhonelande dagegen haben die deutschen Könige nie eine tatsächliche Gewalt ausgeübt. Um Burgund entstand ein Streit zwischen Ernst von Konrad und seinem Stiefsohn Herzog Ernst von Schwaben, der als Schwaben. Adolfs nähere Ansprüche auf dieses Land zu haben behauptete. Ernst erhob sich, mußte sich aber unterwerfen und wurde als Gefangener
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Extrahierte Personennamen: Hrotswitha Otto Galler_Mönch_Eckehard Heinrich_Ii Heinrich Konrad Konrad Konrads Ottos Konrad Konrad Konrad Konrad Rudolf Rudolf Ernst_von_Konrad Ernst Konrad Ernst_von_Schwaben Ernst Adolfs Adolfs Ernst
Der Sturz des weströmischen Reiches und die Eroberung Italien».
15
Völkern den Frieden zu erhalten suchte; ein sorgsamer Regent, der gerecht und milde über Goten und Römer herrschte, die Ordnung und Sicherheit schützte und auch den Wissenschaften günstig gesinnt war, obwohl er selbst nicht einmal seinen Namen schreiben konnte. Noch ragen in Ravenna, wo er seinen Wohnsitz nahm, die mit Mosaiken geschmückten Kirchen empor, die er erbaute. Italien, das endlich wieder Frieden genoß, blühte wieder aus. Die Goten, welche Grundstücke erhalten hatten und dort als Grundbesitzer schalteten, schützten als ein Kriegerstand das Land vor fremden Angriffen; den Römern fielen die Werke des Friedens zu, Ackerbau, Gewerbe, Kunst und Wissenschaft. Zu einer Nation jedoch verschmolzen beide Völker nicht; jedes lebte nach seinem eigenen Recht; vor allem aber waren sie durch den Glauben getrennt, da die Goten arianische, die Römer katholische Christen waren.
§ 14. Ter Untergang des Wandalen- und des Ostgotenreichs.
Theoderich starb, ohne einen Sohn zu hinterlassen; es folgte ihm seine Tochter Amalaswintha, die für ihren jugendlichen Sohn die Regentschaft führte. In jene Zeit fällt der machtvolle Versuch eines bedeutenden oströmischen Kaisers, die germanischen Barbaren zurückzudrängen und Afrika und Italien wiederzuerobern. Der Kaiser Justinianus, derselbe, Justinen, der die prachtvolle Kuppelkirche der heiligen Weisheit (die Sophienkirche) in Konstantinopel erbaut und die berühmte Sammlung der römischen Gesetze, das Corpus Juris, hat zusammenstellen lassen, sandte seinen Feldherrn Belisar zuerst gegen die Wandalen. Diese besaßen längst nicht Untergang mehr die rohe Kraft wie zu Geiserichs Zeiten, sondern waren durch ein Wandalen, schwelgerisches Genußleben in den von ihnen beherrschten afrikanischen Städten erschlafft und entnervt. Auch ihrem König Gelimer fehlte es an Entschlossenheit und Tatkraft. In der Feldschlacht besiegt, floh er auf eine Burg in den wilden Einöden des Atlas, wo er sich nach längerer Belagerung ergab. Afrika wurde wieder eine römische Provinz. Die Wandalen werden von den Geschichtschreibern nicht mehr erwähnt; sie verschwinden aus der Geschichte.
Gleich darauf begann Justinian den Krieg gegen die Ostgoten. Untergang Amalaswinthas Sohn war früh gestorben, sie selbst von ihrem Gemahl Ostgoten, ermordet worden. Belisar landete in Unteritalien und errang, durch den Abfall der Römer unterstützt, schnell Erfolge; er nahm Rom und drängte die Goten bis an den Fluß der Alpen zurück. Jetzt wählten sie den tapferen Totila zum König und dieser führte sie im Siegeszuge wieder bis nach Unteritalien und nahm auch Rom wieder ein. Aber bald erlag
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Extrahierte Personennamen: Amalaswintha
Extrahierte Ortsnamen: Ravenna Italien Afrika Italien Konstantinopel Afrika Unteritalien Rom Unteritalien Rom
78
Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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